/ SEPTEMBER
/ 2026

ETL Härle / Braun & Kollegen GmbH Steuerberatungsgesellschaft

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inhalt

  1. Kein dauerndes Getrenntleben als Voraussetzung für die Zusammenveranlagung
  2. Ermittlung der ortsüblichen Miete bei Vermietungseinkünften
  3. Übernahme von Renovierungs- und Umbaukosten durch den Mieter
  4. Erstattung von Vorsteuerbeträgen aus EU-Mitgliedstaaten
  5. Aufwendungen für Renovierung im Zusammenhang mit Veräußerung keine Werbungskosten
  6. Kein Übergang des Sonderausgabenabzugs für Baudenkmäler etc. nach § 10f EStG auf Erben
  7. Betriebsstätte bei einem Selbständigen als Ziel von Fahrten von der Wohnung
  8. Verfassungsmäßigkeit des Grundfreibetrags 2023
Mandantenrundschreiben

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